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63/2022/46

Sh Obergericht · 2024-01-12 · Deutsch SH

Invalidenversicherung; Anforderungen an ein Administrativgutachten; Aggravation – Art. 7 und Art. 8 ATSG. | Von einem medizinischen Sachverständigen ist zu erwarten, dass er sich dazu äussert, ob die einen Aggravationsverdacht begründenden Faktoren (Inkonsistenzen und Diskrepanzen) krankheitsbedingt sind. Unzulässig ist der blosse Verweis auf eingeschränkte Mitwirkung ohne vorherige nachvollziehbare Verneinung einer relevanten psychischen Beeinträchtigung, umso mehr bei vorangegangener stationärer und tagesklinischer Behandlung aufgrund erheblicher psychiatrischer Befunde (E. 5.3.2). OGE 63/2022/46 vom 12. Januar 2024 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht

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Invalidenversicherung; Anforderungen an ein Administrativgutachten; Aggravation – Art. 7 und Art. 8 ATSG. | Von einem medizinischen Sachverständigen ist zu erwarten, dass er sich dazu äussert, ob die einen Aggravationsverdacht begründenden Faktoren (Inkonsistenzen und Diskrepanzen) krankheitsbedingt sind. Unzulässig ist der blosse Verweis auf eingeschränkte Mitwirkung ohne vorherige nachvollziehbare Verneinung einer relevanten psychischen Beeinträchtigung, umso mehr bei vorangegangener stationärer und tagesklinischer Behandlung aufgrund erheblicher psychiatrischer Befunde (E. 5.3.2).

OGE 63/2022/46 vom 12. Januar 2024

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