Familienzulagen für Nichterwerbstätigte; Einkommensbemessung bei verheirateten Nichterwerbstätigen – Art. 19 FamZG; Art. 16 und Art. 17 FamZV; Art. 19 FSG | Bei verheirateten Nichterwerbstätigen ist zur Beurteilung des Anspruchs auf Familienzulagen auf das gemeinsame steuerbare Einkommen abzustellen. Ein Einkommenssplitting und eine Erhöhung des Grenzbetrags um das Eineinhalbfache, um der plafonierten gemeinsamen Altersrente Rechnung zu tragen, ist abzulehnen (E. 4.1 f.).
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Schaffhausen Obergericht 05.05.2020 63/2020/5 Schaffhouse Obergericht 05.05.2020 63/2020/5 Sciaffusa Obergericht 05.05.2020 63/2020/5
Familienzulagen für Nichterwerbstätigte; Einkommensbemessung bei verheirateten Nichterwerbstätigen – Art. 19 FamZG; Art. 16 und Art. 17 FamZV; Art. 19 FSG | Bei verheirateten Nichterwerbstätigen ist zur Beurteilung des Anspruchs auf Familienzulagen auf das gemeinsame steuerbare Einkommen abzustellen. Ein Einkommenssplitting und eine Erhöhung des Grenzbetrags um das Eineinhalbfache, um der plafonierten gemeinsamen Altersrente Rechnung zu tragen, ist abzulehnen (E. 4.1 f.).
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