Ergänzungsleistungen zur Invalidenrente; Mietkosten für eine Garage; Transportkosten zum nächstgelegenen medizinischen Behandlungsort – Art. 10 Abs. 1 lit. b, Art. 14 Abs. 1 lit. e und Art. 14 Abs. 2 ELG; § 18 Abs. 2 ELV/SH. | Mietkosten für eine Garage können auch dann nicht als Ausgabe im Sinn von Art. 10 Abs. 1 lit. b ELG anerkannt werden, wenn eine Person gesundheitsbedingt auf ein Auto (oder ein anderes Fahrzeug) angewiesen ist (E. 3.2 und 3.3). Für eine Übernahme der Garagenmiete als Krankheits- und Behinderungskosten fehlt eine hinreichende gesetzliche Grundlage (E. 4.3).
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Schaffhausen Obergericht 28.05.2019 63/2017/14 Schaffhouse Obergericht 28.05.2019 63/2017/14 Sciaffusa Obergericht 28.05.2019 63/2017/14
Ergänzungsleistungen zur Invalidenrente; Mietkosten für eine Garage; Transportkosten zum nächstgelegenen medizinischen Behandlungsort – Art. 10 Abs. 1 lit. b, Art. 14 Abs. 1 lit. e und Art. 14 Abs. 2 ELG; § 18 Abs. 2 ELV/SH. | Mietkosten für eine Garage können auch dann nicht als Ausgabe im Sinn von Art. 10 Abs. 1 lit. b ELG anerkannt werden, wenn eine Person gesundheitsbedingt auf ein Auto (oder ein anderes Fahrzeug) angewiesen ist (E. 3.2 und 3.3). Für eine Übernahme der Garagenmiete als Krankheits- und Behinderungskosten fehlt eine hinreichende gesetzliche Grundlage (E. 4.3).
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