Anforderungen an die Begründung einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Nachfrist zur Verbesserung der Begründung – Art. 40 Abs. 1 und Abs. 2 VRG. | Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde hat eine sachbezogene Begründung zu enthalten. Rein appellatorische Kritik am angefochtenen Entscheid oder eine blosse Wiederholung des vorinstanzlichen Vorbringens ohne effektive Auseinandersetzung mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids vermag dem Begründungserfordernis nicht zu genügen (E. 1.1). Bei rechtskundigen Personen dürfen höhere Anforderungen an die Begründung einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde gestellt werden (E. 1.1). Eine Nachfrist zur Verbesserung der Begründung ist dem als Rechtsanwalt rechtskundigen Beschwerdeführer nicht anzusetzen (E. 1.2). OGE 60/2025/15 vom 29. Juli 2025 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Schaffhausen Obergericht 29.07.2025 60/2025/15 Schaffhouse Obergericht 29.07.2025 60/2025/15 Sciaffusa Obergericht 29.07.2025 60/2025/15
Anforderungen an die Begründung einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Nachfrist zur Verbesserung der Begründung – Art. 40 Abs. 1 und Abs. 2 VRG. | Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde hat eine sachbezogene Begründung zu enthalten. Rein appellatorische Kritik am angefochtenen Entscheid oder eine blosse Wiederholung des vorinstanzlichen Vorbringens ohne effektive Auseinandersetzung mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids vermag dem Begründungserfordernis nicht zu genügen (E. 1.1).
Bei rechtskundigen Personen dürfen höhere Anforderungen an die Begründung einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde gestellt werden (E. 1.1).
Eine Nachfrist zur Verbesserung der Begründung ist dem als Rechtsanwalt rechtskundigen Beschwerdeführer nicht anzusetzen (E. 1.2).
OGE 60/2025/15 vom 29. Juli 2025
Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
Schaffhausen Obergericht Schaffhouse Obergericht Sciaffusa Obergericht