Baubewilligung; im kantonalen Inventar aufgeführte Schutzzonen und Schutzobjekte; (keine) Pflicht zur Einholung einer Stellungnahme der kantonalen Denkmalpflege bei Vorliegen eines Gutachtens der Kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission (KNHK) – Art. 14 Abs. 2 lit. a NHG/SH | Liegt eine rechtsgenügliche Fachstellungnahme der KNHK vor, muss von der kantonalen Denkmalpflege keine Stellungnahme eingeholt werden (E. 6). OGE 60/2023/5 vom 24. September 2024 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
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Schaffhausen Obergericht 24.09.2024 60/2023/5 Schaffhouse Obergericht 24.09.2024 60/2023/5 Sciaffusa Obergericht 24.09.2024 60/2023/5
Baubewilligung; im kantonalen Inventar aufgeführte Schutzzonen und Schutzobjekte; (keine) Pflicht zur Einholung einer Stellungnahme der kantonalen Denkmalpflege bei Vorliegen eines Gutachtens der Kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission (KNHK) – Art. 14 Abs. 2 lit. a NHG/SH | Liegt eine rechtsgenügliche Fachstellungnahme der KNHK vor, muss von der kantonalen Denkmalpflege keine Stellungnahme eingeholt werden (E. 6).
OGE 60/2023/5 vom 24. September 2024
Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
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