Öffentlichkeitsprinzip; Einsichtnahme in Protokolle von Stadtratssitzungen; Schutz des Kollegialitätsprinzips und der freien Meinungsbildung innerhalb einer Kollegialbehörde – Art. 47 Abs. 3 KV; Art. 8a und Art. 8b OrgG. | Der Schutz des Kollegialitätsprinzips und der freien Meinungsbildung innerhalb einer Kollegialbehörde kann auch für eine gewisse Dauer über den Zeitpunkt der Beschlussfassung hinaus ein wesentliches öffentliches Interesse darstellen, das der Gewährung der Einsicht in Sitzungsprotokolle entgegensteht. Wie es sich damit verhält, ist im Einzelfall zu prüfen, und allenfalls ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Je weniger Zeit seit der abgeschlossenen Entscheidfindung verstrichen ist, desto eher fällt der Schutz des Kollegialitätsprinzips und der freien internen Meinungsbildung ins Gewicht (E. 3.5.3). Im vorliegenden Fall vermag das öffentliche Interesse am Schutz des Kollegialitätsprinzips das erhebliche Transparenzinteresse nicht zu überwiegen (E. 3.5.4). OGE 60/2022/37 vom 3. Februar 2023 Veröffentlichung im Amtsbericht
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Schaffhausen Obergericht 03.02.2023 60/2022/37 Schaffhouse Obergericht 03.02.2023 60/2022/37 Sciaffusa Obergericht 03.02.2023 60/2022/37
Öffentlichkeitsprinzip; Einsichtnahme in Protokolle von Stadtratssitzungen; Schutz des Kollegialitätsprinzips und der freien Meinungsbildung innerhalb einer Kollegialbehörde – Art. 47 Abs. 3 KV; Art. 8a und Art. 8b OrgG. | Der Schutz des Kollegialitätsprinzips und der freien Meinungsbildung innerhalb einer Kollegialbehörde kann auch für eine gewisse Dauer über den Zeitpunkt der Beschlussfassung hinaus ein wesentliches öffentliches Interesse darstellen, das der Gewährung der Einsicht in Sitzungsprotokolle entgegensteht. Wie es sich damit verhält, ist im Einzelfall zu prüfen, und allenfalls ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Je weniger Zeit seit der abgeschlossenen Entscheidfindung verstrichen ist, desto eher fällt der Schutz des Kollegialitätsprinzips und der freien internen Meinungsbildung ins Gewicht (E. 3.5.3). Im vorliegenden Fall vermag das öffentliche Interesse am Schutz des Kollegialitätsprinzips das erhebliche Transparenzinteresse nicht zu überwiegen (E. 3.5.4). OGE 60/2022/37 vom 3. Februar 2023 Veröffentlichung im Amtsbericht
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