Corona-Pandemie; Anordnung einer Quarantäne; Beschwerdelegitimation; Erfordernis des aktuellen und praktischen Interesses und ausnahmsweiser Verzicht; Nichteintreten – Art. 36 Abs. 1 VRG. | Die allgemeine Beschwerdelegitimation setzt grundsätzlich ein aktuelles und praktisches Interesse voraus. Auf ein aktuelles und praktisches Interesse kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn sich die Frage jederzeit unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen wieder stellen könnte, ihre Beantwortung wegen deren grundsätzlicher Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt und im Einzelfall kaum je rechtzeitig überprüft werden könnte (E. 1). Die Corona-Pandemie war eine Ausnahmesituation. Die Frage, ob gegenüber einem Schüler ohne engen Kontakt zu einer auf das neuartige Coronavirus positiv getesteten Person eine Quarantäne angeordnet werden darf, kann sich nicht jederzeit unter gleichen oder ähnlichen Umständen wieder stellen. Kein ausnahmsweiser Verzicht auf das Erfordernis des aktuellen und praktischen Interesses (E. 3). OGE 60/2022/35 vom 2. Mai 2023 Veröffentlichung im Amtsbericht
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Schaffhausen Obergericht 02.05.2023 60/2022/35 Schaffhouse Obergericht 02.05.2023 60/2022/35 Sciaffusa Obergericht 02.05.2023 60/2022/35
Corona-Pandemie; Anordnung einer Quarantäne; Beschwerdelegitimation; Erfordernis des aktuellen und praktischen Interesses und ausnahmsweiser Verzicht; Nichteintreten – Art. 36 Abs. 1 VRG. | Die allgemeine Beschwerdelegitimation setzt grundsätzlich ein aktuelles und praktisches Interesse voraus. Auf ein aktuelles und praktisches Interesse kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn sich die Frage jederzeit unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen wieder stellen könnte, ihre Beantwortung wegen deren grundsätzlicher Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt und im Einzelfall kaum je rechtzeitig überprüft werden könnte (E. 1).
Die Corona-Pandemie war eine Ausnahmesituation. Die Frage, ob gegenüber einem Schüler ohne engen Kontakt zu einer auf das neuartige Coronavirus positiv getesteten Person eine Quarantäne angeordnet werden darf, kann sich nicht jederzeit unter gleichen oder ähnlichen Umständen wieder stellen. Kein ausnahmsweiser Verzicht auf das Erfordernis des aktuellen und praktischen Interesses (E. 3).
OGE 60/2022/35 vom 2. Mai 2023
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