Öffentliches Baurecht; Beeinträchtigung eines zivilrechtlichen Fusswegrechts durch ein Bauvorhaben; Verweis auf den Zivilrechtsweg – Art. 67 Abs. 1 und Art. 69 Abs. 5 BauG. | Die im Baubewilligungsverfahren vorgebrachte Rüge, ein Bauvorhaben beeinträchtige ein zivilrechtliches Fusswegrecht, ist grundsätzlich auf den Zivilweg zu verweisen (E. 3). OGE 60/2020/17 vom 24. August 2021 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
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Schaffhausen Obergericht 24.08.2021 60/2020/17 Schaffhouse Obergericht 24.08.2021 60/2020/17 Sciaffusa Obergericht 24.08.2021 60/2020/17
Öffentliches Baurecht; Beeinträchtigung eines zivilrechtlichen Fusswegrechts durch ein Bauvorhaben; Verweis auf den Zivilrechtsweg – Art. 67 Abs. 1 und Art. 69 Abs. 5 BauG. | Die im Baubewilligungsverfahren vorgebrachte Rüge, ein Bauvorhaben beeinträchtige ein zivilrechtliches Fusswegrecht, ist grundsätzlich auf den Zivilweg zu verweisen (E. 3).
OGE 60/2020/17 vom 24. August 2021
Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
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