Aussenhaltung von 48 Papageien; Auflagen zur Baubewilligung; Untersuchungsgrundsatz; Abklärung der Lärmimmissionen durch die Rekursinstanz – Art. 5 Abs. 1 VRG; Art. 41 Abs. 1 BauG; Art. 19 Abs. 1 BNO Buch. | Sind zur Abklärung des relevanten Sachverhalts besondere Sachkenntnisse erfor-derlich, über welche die Entscheidbehörde nicht oder nur teilweise verfügt, so hat sie sich diese Kenntnisse – namentlich durch Einholen eines Gutachtens – zu ver-schaffen (E. 5.3.1). Erscheint die Schlüssigkeit eines Gutachtens in wesentlichen Punkten zweifelhaft, hat die Entscheidinstanz nötigenfalls ergänzende Beweise zur Klärung dieser Zweifel zu erheben. Das Abstellen auf eine nicht schlüssige Expertise bzw. der Verzicht auf gebotene zusätzliche Beweiserhebungen kann gegen das Verbot will-kürlicher Beweiswürdigung verstossen (E. 5.3.1). OGE 60/2019/43 vom 15. Juni 2021 Veröffentlichung im Amtsbericht
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Schaffhausen Obergericht 15.06.2021 60/2019/43 Schaffhouse Obergericht 15.06.2021 60/2019/43 Sciaffusa Obergericht 15.06.2021 60/2019/43
Aussenhaltung von 48 Papageien; Auflagen zur Baubewilligung; Untersuchungsgrundsatz; Abklärung der Lärmimmissionen durch die Rekursinstanz – Art. 5 Abs. 1 VRG; Art. 41 Abs. 1 BauG; Art. 19 Abs. 1 BNO Buch. | Sind zur Abklärung des relevanten Sachverhalts besondere Sachkenntnisse erfor-derlich, über welche die Entscheidbehörde nicht oder nur teilweise verfügt, so hat sie sich diese Kenntnisse – namentlich durch Einholen eines Gutachtens – zu ver-schaffen (E. 5.3.1). Erscheint die Schlüssigkeit eines Gutachtens in wesentlichen Punkten zweifelhaft, hat die Entscheidinstanz nötigenfalls ergänzende Beweise zur Klärung dieser Zweifel zu erheben. Das Abstellen auf eine nicht schlüssige Expertise bzw. der Verzicht auf gebotene zusätzliche Beweiserhebungen kann gegen das Verbot will-kürlicher Beweiswürdigung verstossen (E. 5.3.1).
OGE 60/2019/43 vom 15. Juni 2021
Veröffentlichung im Amtsbericht
Schaffhausen Obergericht Schaffhouse Obergericht Sciaffusa Obergericht