Sozialhilfe; stabiles Konkubinat; Leistungskürzung; Auswirkung auf andere Familienmitglieder – Art. 12 BV; Art. 276 Abs. 2 ZGB; Art. 23 SHEG. | Stabile Konkubinatspaare sind nicht besser zu stellen als ein unterstütztes Ehepaar. Diese Betrachtungsweise basiert auf der tatsächlich gelebten Solidarität in einem gefestigten Konkubinat (E. 4.4). Liegt eine Notlage aufgrund eines zumutbaren Taglohnprogramms bloss in reduzierter Form vor, ist die wirtschaftliche Hilfe für die gesamte Unterstützungseinheit zu reduzieren (E. 4.5). Die Pflicht zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen besteht unabhängig von der Frage des Sorgerechts (E. 4.7).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Schaffhausen Obergericht 21.05.2019 60/2017/48 Schaffhouse Obergericht 21.05.2019 60/2017/48 Sciaffusa Obergericht 21.05.2019 60/2017/48
Sozialhilfe; stabiles Konkubinat; Leistungskürzung; Auswirkung auf andere Familienmitglieder – Art. 12 BV; Art. 276 Abs. 2 ZGB; Art. 23 SHEG. | Stabile Konkubinatspaare sind nicht besser zu stellen als ein unterstütztes Ehepaar. Diese Betrachtungsweise basiert auf der tatsächlich gelebten Solidarität in einem gefestigten Konkubinat (E. 4.4). Liegt eine Notlage aufgrund eines zumutbaren Taglohnprogramms bloss in reduzierter Form vor, ist die wirtschaftliche Hilfe für die gesamte Unterstützungseinheit zu reduzieren (E. 4.5). Die Pflicht zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen besteht unabhängig von der Frage des Sorgerechts (E. 4.7).
Schaffhausen Obergericht Schaffhouse Obergericht Sciaffusa Obergericht