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51/2023/72

Sh Obergericht · 2025-05-20 · Deutsch SH

Beschleunigungsgebot; richterliche Schadensschätzung im Strafverfahren – Art. 5 und Art. 10 Abs. 2 StPO; Art. 42 Abs. 2 OR. | Feststellung der Verletzung des Anspruchs eines Privatklägers auf Beurteilung innert angemessener Frist (Beschleunigungsgebot) im Dispositiv und Berücksichtigung bei den Kosten- und Entschädigungsfolgen (E. 6 und 9.1 f.). Lässt sich der Schaden eines Privatklägers im Strafverfahren ziffernmässig nicht nachweisen, ist dieser nach Ermessen des Gerichts abzuschätzen. Die gerichtliche Schadensschätzung ist indes nur zulässig, sofern eine zahlenmässige, auf reale Daten gestützte Berechnung nicht möglich oder unzumutbar ist. Vornahme einer solchen Schätzung bei vor rund 35 Jahren erstellten und inzwischen vernichteten Ölbildern (E. 7.3.1). OGE 51/2023/72/F vom 20. Mai 2025 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht

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Beschleunigungsgebot; richterliche Schadensschätzung im Strafverfahren – Art. 5 und Art. 10 Abs. 2 StPO; Art. 42 Abs. 2 OR. | Feststellung der Verletzung des Anspruchs eines Privatklägers auf Beurteilung innert angemessener Frist (Beschleunigungsgebot) im Dispositiv und Berücksichtigung bei den Kosten- und Entschädigungsfolgen (E. 6 und 9.1 f.).

Lässt sich der Schaden eines Privatklägers im Strafverfahren ziffernmässig nicht nachweisen, ist dieser nach Ermessen des Gerichts abzuschätzen. Die gerichtliche Schadensschätzung ist indes nur zulässig, sofern eine zahlenmässige, auf reale Daten gestützte Berechnung nicht möglich oder unzumutbar ist. Vornahme einer solchen Schätzung bei vor rund 35 Jahren erstellten und inzwischen vernichteten Ölbildern (E. 7.3.1).

OGE 51/2023/72/F vom 20. Mai 2025

Keine Veröffentlichung im Amtsbericht

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