Teilnahmerechte (Schutzmassnahmen); Einvernahme der beschuldigten Person unter Ausschluss der Privatklägerschaft – Art. 149 Abs. 2 lit. b StPO. | Der gänzliche Ausschluss der Privatklägerschaft von der Einvernahme der beschuldigten Person lediglich gestützt auf ein nicht näher begründetes Arztzeugnis schränkt die Teilnahmerechte der Privatklägerschaft in einem Strafverfahren wegen Ehrverletzungsdelikten übermässig ein (E. 5.2) OGE 51/2021/7 vom 10. August 2021 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
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Schaffhausen Obergericht 10.08.2021 51/2021/7 Schaffhouse Obergericht 10.08.2021 51/2021/7 Sciaffusa Obergericht 10.08.2021 51/2021/7
Teilnahmerechte (Schutzmassnahmen); Einvernahme der beschuldigten Person unter Ausschluss der Privatklägerschaft – Art. 149 Abs. 2 lit. b StPO. | Der gänzliche Ausschluss der Privatklägerschaft von der Einvernahme der beschuldigten Person lediglich gestützt auf ein nicht näher begründetes Arztzeugnis schränkt die Teilnahmerechte der Privatklägerschaft in einem Strafverfahren wegen Ehrverletzungsdelikten übermässig ein (E. 5.2)
OGE 51/2021/7 vom 10. August 2021
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