Entfernung von Beweismitteln aus Strafakten; Verwertbarkeit privater Film- und Tonaufnahmen – Art. 339 Abs. 2 lit. d und 141 StPO; Art. 3 lit. a und e, Art. 4 Abs. 4, Art. 12 Abs. 2 lit. a und Art. 13 Abs. 1 DSG. | Ist umstritten, ob Film- und Tonaufnahmen durch eine Privatperson heimlich und somit rechtswidrig erfolgten, kann nicht von einem krassen Fall eines eindeutigen Beweisverwertungsverbots gesprochen werden. Die Prüfung der Verwertbarkeit ist dem Sachgericht vorzubehalten; keine Entfernung des Beweismittels aus den Strafakten durch die Beschwerdeinstanz. OGE 51/2021/20 vom 14. September 2021 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
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Schaffhausen Obergericht 14.09.2021 51/2021/20 Schaffhouse Obergericht 14.09.2021 51/2021/20 Sciaffusa Obergericht 14.09.2021 51/2021/20
Entfernung von Beweismitteln aus Strafakten; Verwertbarkeit privater Film- und Tonaufnahmen – Art. 339 Abs. 2 lit. d und 141 StPO; Art. 3 lit. a und e, Art. 4 Abs. 4, Art. 12 Abs. 2 lit. a und Art. 13 Abs. 1 DSG. | Ist umstritten, ob Film- und Tonaufnahmen durch eine Privatperson heimlich und somit rechtswidrig erfolgten, kann nicht von einem krassen Fall eines eindeutigen Beweisverwertungsverbots gesprochen werden. Die Prüfung der Verwertbarkeit ist dem Sachgericht vorzubehalten; keine Entfernung des Beweismittels aus den Strafakten durch die Beschwerdeinstanz.
OGE 51/2021/20 vom 14. September 2021
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