Einsprache gegen den Strafbefehl; Rückzugsfiktion bei Nichterscheinen des Beschuldigten zum staatsanwaltschaftlichen Einvernahmetermin – Art. 205, Art. 355 Abs. 2, Art. 354 Abs. 3 und Art. 85 Abs. 4 lit. a StPO. | Wird eine Vorladung nicht effektiv zur Kenntnis genommen, darf aus einer versäumten Einvernahme grundsätzlich nicht auf Rückzug der Einsprache und dem-nach Verzicht auf gerichtliche Überprüfung des Strafbefehls geschlossen werden (E. 4.3).
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Schaffhausen Obergericht 17.04.2020 51/2019/35 Schaffhouse Obergericht 17.04.2020 51/2019/35 Sciaffusa Obergericht 17.04.2020 51/2019/35
Einsprache gegen den Strafbefehl; Rückzugsfiktion bei Nichterscheinen des Beschuldigten zum staatsanwaltschaftlichen Einvernahmetermin – Art. 205, Art. 355 Abs. 2, Art. 354 Abs. 3 und Art. 85 Abs. 4 lit. a StPO. | Wird eine Vorladung nicht effektiv zur Kenntnis genommen, darf aus einer versäumten Einvernahme grundsätzlich nicht auf Rückzug der Einsprache und dem-nach Verzicht auf gerichtliche Überprüfung des Strafbefehls geschlossen werden (E. 4.3).
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