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51/2019/35

Sh Obergericht · 2020-04-17 · Deutsch SH

Einsprache gegen den Strafbefehl; Rückzugsfiktion bei Nichterscheinen des Beschuldigten zum staatsanwaltschaftlichen Einvernahmetermin – Art. 205, Art. 355 Abs. 2, Art. 354 Abs. 3 und Art. 85 Abs. 4 lit. a StPO. | Wird eine Vorladung nicht effektiv zur Kenntnis genommen, darf aus einer versäumten Einvernahme grundsätzlich nicht auf Rückzug der Einsprache und dem-nach Verzicht auf gerichtliche Überprüfung des Strafbefehls geschlossen werden (E. 4.3).

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Einsprache gegen den Strafbefehl; Rückzugsfiktion bei Nichterscheinen des Beschuldigten zum staatsanwaltschaftlichen Einvernahmetermin – Art. 205, Art. 355 Abs. 2, Art. 354 Abs. 3 und Art. 85 Abs. 4 lit. a StPO. | Wird eine Vorladung nicht effektiv zur Kenntnis genommen, darf aus einer versäumten Einvernahme grundsätzlich nicht auf Rückzug der Einsprache und dem-nach Verzicht auf gerichtliche Überprüfung des Strafbefehls geschlossen werden (E. 4.3).

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