Rechtsschutz in klaren Fällen; Ausweisung; Zahlungsverzugskündigung – Art. 257d, Art. 266l sowie Art. 266o OR; Art. 9 Abs. 1 VMWG; Art. 257 ZPO. | Ein Vertretungsverhältnis muss auf dem amtlichen Kündigungsformular nicht angegeben werden, wenn der Mieter um das Vertretungsverhältnis weiss oder er dieses aus den Gesamtumständen erkennen kann (E. 4). Es besteht keine klare Rechtslage darüber, ob ein fehlender Hinweis auf die ausserordentliche Natur einer Zahlungsverzugskündigung deren Nichtigkeit zur Folge hat (E. 5). OGE 10/2025/5/A vom 13. Juni 2025 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
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Schaffhausen Obergericht 13.06.2025 10/2025/5 Schaffhouse Obergericht 13.06.2025 10/2025/5 Sciaffusa Obergericht 13.06.2025 10/2025/5
Rechtsschutz in klaren Fällen; Ausweisung; Zahlungsverzugskündigung – Art. 257d, Art. 266l sowie Art. 266o OR; Art. 9 Abs. 1 VMWG; Art. 257 ZPO. | Ein Vertretungsverhältnis muss auf dem amtlichen Kündigungsformular nicht angegeben werden, wenn der Mieter um das Vertretungsverhältnis weiss oder er dieses aus den Gesamtumständen erkennen kann (E. 4).
Es besteht keine klare Rechtslage darüber, ob ein fehlender Hinweis auf die ausserordentliche Natur einer Zahlungsverzugskündigung deren Nichtigkeit zur Folge hat (E. 5).
OGE 10/2025/5/A vom 13. Juni 2025
Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
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