Säumnisfolgen im vereinfachten Verfahren – Art. 55 Abs. 1, Art. 58 Abs. 1, Art. 153 Abs. 2, Art. 234 Abs. 1 sowie Art. 247 Abs. 2 lit. b Ziff. 2 ZPO. | Bei Säumnis der beklagten Partei an der Hauptverhandlung im vereinfachten Verfahren darf das Gericht Parteivorbringen, die sich aus den Akten ergeben, berücksichtigen. Aus dem Verweis auf die Akten in Art. 234 Abs. 1 ZPO folgt aber nicht, dass das Gericht aufgrund der Akten auf mutmassliche Behauptungen bzw. Bestreitungen der säumigen Partei schliessen oder unschlüssige Tatsachenvorbringen mittels der Akten ergänzen dürfte. Dies gilt auch im Rahmen der sozialen Untersuchungsmaxime nach Art. 247 Abs. 2 lit. b Ziff. 2 ZPO (E. 3.2.1 f.). Die Säumnis der beklagten Partei an der Hauptverhandlung führt nicht ohne Weiteres zur Klageanerkennung (E. 3.4). OGE 10/2023/20 und 10/2023/24 vom 13. Mai 2025 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
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Schaffhausen Obergericht 13.05.2025 10/2023/20 und 24 Schaffhouse Obergericht 13.05.2025 10/2023/20 und 24 Sciaffusa Obergericht 13.05.2025 10/2023/20 und 24
Säumnisfolgen im vereinfachten Verfahren – Art. 55 Abs. 1, Art. 58 Abs. 1, Art. 153 Abs. 2, Art. 234 Abs. 1 sowie Art. 247 Abs. 2 lit. b Ziff. 2 ZPO. | Bei Säumnis der beklagten Partei an der Hauptverhandlung im vereinfachten Verfahren darf das Gericht Parteivorbringen, die sich aus den Akten ergeben, berücksichtigen. Aus dem Verweis auf die Akten in Art. 234 Abs. 1 ZPO folgt aber nicht, dass das Gericht aufgrund der Akten auf mutmassliche Behauptungen bzw. Bestreitungen der säumigen Partei schliessen oder unschlüssige Tatsachenvorbringen mittels der Akten ergänzen dürfte. Dies gilt auch im Rahmen der sozialen Untersuchungsmaxime nach Art. 247 Abs. 2 lit. b Ziff. 2 ZPO (E. 3.2.1 f.).
Die Säumnis der beklagten Partei an der Hauptverhandlung führt nicht ohne Weiteres zur Klageanerkennung (E. 3.4).
OGE 10/2023/20 und 10/2023/24 vom 13. Mai 2025
Keine Veröffentlichung im Amtsbericht
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