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Einem Anzeiger in einem Disziplinarverfahren gegen einen Rechtsanwalt fehlt das Recht zur Beschwerdeerhebung gegen die infolge der Anzeige getroffene Entscheidung (E. 2.3). OGE 60/2026/21 vom 12. Mai 2026 (Auf eine Beschwerde gegen diesen Entscheid trat das Bundesgericht mit Urteil 2C_353/2026 vom
19. Juni 2026 nicht ein.)