Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Hat die betriebene Person vom Inhalt eines Zahlungsbefehls keine Kenntnis erhalten, ist dieser nicht nur anfechtbar, sondern nichtig. Beweislastverteilung für die Zustellung eines Zahlungsbefehls.
Nichtige Zustellung des Zahlungsbefehls – Art. 72 SchKG.
Hat die betriebene Person vom Inhalt eines Zahlungsbefehls keine Kenntnis erhalten, ist dieser nicht nur anfechtbar, sondern nichtig. Beweislastverteilung für die Zustellung eines Zahlungsbefehls.