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Nr. 66/2021/8

Nr. 66/2021/8 – Verrechnungssteuer; Rückerstattung; Steuerumgehung – Art. 21 Abs. 2 VStG.

Schaffhausen · 2022-07-08 · Deutsch SH
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Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer darf nur wegen Steuerumgehung verweigert werden, wenn (auch) beim Empfänger der steuerbaren Leistung, auf den die Verrechnungssteuer überwälzt wird, eine Umgehungsabsicht vorliegt. Dies setzt voraus, dass der Empfänger an der Steuerumgehung mitwirkte bzw. jedenfalls Kenntnis davon hatte (E. 5.2). OGE 66/2021/8 vom 8. Juli 2022 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht