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Nr. 63/2021/52

Nr. 63/2021/52 Invaliditätsbemessung; gemischte Methode (Statusfrage) – Art. 28a IVG; Art. 16 ATSG.

Schaffhausen · 2023-03-07 · Deutsch SH
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Mehrheitsmeinung, wonach eine vollzeitliche Erwerbstätigkeit der Beschwerdeführerin im Gesundheitsfall nicht überwiegend wahrscheinlich und deshalb der Invaliditätsgrad nach der gemischten Methode zu bestimmen ist (E. 7.3). Minderheitsmeinung, wonach eine vollzeitliche Erwerbstätigkeit im Gesundheitsfall überwiegend wahrscheinlich ist, weshalb der Invaliditätsgrad mittels Einkommensvergleich zu bestimmen ist (E. 7.4). OGE 63/2021/52 vom 7. März 2023 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht