Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Bei vorliegend äusserst dürftigen medizinischen Unterlagen, fehlenden fachärztlichen Arbeitsfähigkeitsbeurteilungen, verschiedenen nicht untersuchten Beschwerdeschilderungen und unklaren Gründen für einen weiteren Behandlungs-/Operationsverzicht ist eine RAD-Aktenbeurteilung ohne eigene Untersuchung nicht beweiswertig (E. 5.2). Der Sachverhalt ist ungenügend abgeklärt (E. 5.3). OGE 63/2021/27 vom 16. August 2022 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht