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Ein psychiatrisches Administrativgutachten, welches ohne Auseinandersetzung mit den Standardindikatoren allein mit Hinweis auf die Behandelbarkeit einer Suchterkrankung einen invalidisierenden Gesundheitsschaden verneint, ist nicht beweiskräftig. OGE 63/2021/16 vom 12. Juli 2022 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht