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Nr. 63/2017/25

Invalidenversicherung; Abhängigkeitserkrankung; Alkoholabhängigkeit – Art. 6 ff. ATSG; Art. 4 Abs. 1 IVG.

Schaffhausen · 2019-03-01 · Deutsch SH
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Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind Suchtfolgen nur anspruchsrelevant, wenn sie in engem Zusammenhang mit einem eigenständigen Gesundheitsschaden stehen (E. 2.2). Es stellt sich die Frage, ob in schweren Fällen einer fachärztlich schlüssig diagnostizierten Abhängigkeitserkrankung vor dem Hintergrund neuerer medizinischer Erkenntnisse weiterhin von einer grundsätzlichen zumutbaren Überwindbarkeit auszugehen ist oder ob inskünftig eine umfassende Prüfung anhand der Standardindikatoren in Erwägung zu ziehen wäre (E. 5.5).