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Die natürliche Kausalität zwischen einer als Berufserkrankung anerkannten akuten Covid-19-Erkrankung und länger anhaltenden bzw. später aufgetretenen Beschwerden ist nicht bereits deshalb zu verneinen, weil sie anhand der Post-Covid-Definition der WHO ermittelt werden muss (E. 7.1 f.). OGE 62/2025/7 vom 7. Juli 2026