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Verlangen die Ausschreibungsbedingungen die vorbehaltlose Anerkennung des TU-Muster-Werkvertrags, ist ein Angebot, das in wesentlichen Punkten von diesem Mustervertrag abweicht, zwingend vom Vergabeverfahren auszuschliessen (E. 2.1 bis E. 2.5). Die Beschwerdeführerin, deren Angebot vom Vergabeverfahren auszuschliessen ist, verfügt über kein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Angebots der Zuschlagsempfängerin, wenn deren bereinigtes Angebot ausschreibungskonform ist und keine weiteren Angebote vorliegen, da die Vergabe in diesem Fall freihändig an die Zuschlagsempfängerin erfolgen kann (E. 3). Eine kostenlose Nachofferte von in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Leistungen stellt kein Abgebot dar. Jedenfalls würde ein Abgebot nicht den Ausschluss des Angebots nach sich ziehen. Vielmehr hätte die Vergabestelle bei der Angebotsbereinigung die Kosten ermessensweise aufzurechnen (E. 4.3). OGE 60/2024/33 vom 27. Juni 2025 Veröffentlichung im Amtsbericht