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Nr. 60/2023/57

Nr. 60/2023/57 – Beschwerdelegitimation von Gemeinden; Anspruch auf rechtliches Gehör von Gemeinden – Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Art. 50 Abs. 2 VRG.

Schaffhausen · 2025-03-28 · Deutsch SH
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Gemeinden sind zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde legitimiert, wenn der angefochtene Entscheid erhebliche finanzielle Auswirkungen nach sich zieht und er die Gemeinden daher in ihrer Finanzautonomie trifft (E. 1.1). Gemeinden können sich auf den Gehörsanspruch berufen und dessen Verletzung rügen, sofern diese mit einer behaupteten Verletzung der Gemeindeautonomie in engem Zusammenhang steht (E. 2.3.1). OGE 60/2023/57 vom 28. März 2025 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht