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Nr. 60/2023/5

Nr. 60/2023/5 – Baubewilligung; im kantonalen Inventar aufgeführte Schutzzonen und Schutzobjekte; (keine) Pflicht zur Einholung einer Stellungnahme der kantonalen Denkmalpflege bei Vorliegen eines Gutachtens der Kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission (KNHK) – Art. 14 Abs. 2 lit. a NHG/SH

Schaffhausen · 2024-09-24 · Deutsch SH
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Liegt eine rechtsgenügliche Fachstellungnahme der KNHK vor, muss von der kantonalen Denkmalpflege keine Stellungnahme eingeholt werden (E. 6). OGE 60/2023/5 vom 24. September 2024 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht