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Nr. 60/2022/47

Nr. 60/2022/47 – Aufsichtsbeschwerde; Verhältnis zur Gemeindeaufsicht – Art. 30 Abs. 1 VRG.

Schaffhausen · 2024-08-13 · Deutsch SH
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Eine abweichende inhaltliche Beurteilung an sich stellt keine Rechtsverweigerung oder sonstige ungebührliche Behandlung dar (E. 3.2). Die Aufsichtsbeschwerde nach Art. 30 Abs. 1 VRG ist kein Mittel der Gemeindeaufsicht, sondern ein Ausdruck der Aufsichtsbefugnis einer übergeordneten Verwaltungsbehörde über eine untergeordnete Verwaltungsbehörde (E. 3.3). OGE 60/2022/47 vom 13. August 2024 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht