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Rechtsmittelweg gegen die Verweigerung des Erlasses einer Forderung durch den Kanton (E. 1). Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer auf den Kanton übergegangenen Parteientschädigung (E. 3.1 bis 3.4).
Erlass einer auf den Kanton übergegangenen Parteientschädigung – Art. 95 Abs. 2, Art 112 Abs. 1, Art. 118 Abs. 3 und Art. 122 Abs. 2 ZPO; Art. 94 Abs. 3 JG; Art. 35 Abs. 2 FHG; § 122 JVV.
Rechtsmittelweg gegen die Verweigerung des Erlasses einer Forderung durch den Kanton (E. 1). Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer auf den Kanton übergegangenen Parteientschädigung (E. 3.1 bis 3.4).