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Nr. 60/2018/5

Anbauten; Nebennutzfläche; Aussennutzfläche – Ziff. 2.3 Anhang BauG.

Schaffhausen · 2019-09-17 · Deutsch SH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Es rechtfertigt sich, die Kriterien für die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebennutzflächen sinngemäss heranzuziehen, um zu beurteilen, ob eine Baute nur Nebennutzflächen im Sinne von Ziff. 2.3 Anhang BauG enthält (E. 4.2.1).