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Nr. 60/2016/29

Submission; Bewertung des Schlüsselpersonals, Transparenz des Vergabeverfahrens, Gleichbehandlung der Anbieter – Art. 1 Abs. 3 lit. b und lit. c IVöB; Art. 12 lit. m, Art. 14 lit. i und Art. 32 Abs. 1 VRöB.

Schaffhausen · 2016-10-25 · Deutsch SH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aufgrund der Submissionsunterlagen durften die Anbieter davon ausgehen, dass die Arbeiten zeitlich begrenzt und nicht über Jahre zu leisten seien und ihr Schlüsselpersonal nicht längerfristig beansprucht werde. Die letztlich nur mit dem Alter der hauptsächlichen Schlüsselperson begründete Bewertung des Schlüsselpersonals der Beschwerdeführerin nur mit der Hälfte der für das Zuschlagskriterium vorgesehenen Punktzahl verstösst unter den gegebenen Umständen gegen die Grundsätze der Transparenz des Vergabeverfahrens und der Gleichbehandlung der Anbieter.