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Nr. 60/2015/14

Art. 11 und Art. 15 USG; Art. 7 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 3 LSV; Art. 18 Abs. 1 und Art. 36 Abs. 1 VRG; Art. 69 Abs. 2 BauG; Art. 62 Abs. 1 BauO Stein am Rhein.

Schaffhausen · 2016-06-10 · Deutsch SH
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Beschwerdebefugnis: Abgesehen von einer besonderen Betroffenheit durch die örtliche Nähe genügt es, wenn die anfechtende Person den zu erwartenden Lärm voraussichtlich deutlich wahrnehmen kann und dadurch in ihrer Ruhe gestört wird. (E. 2.3). Zonenkonformität einer kleineren Sportanlage (Skateranlage) in der Wohn- und Gewerbezone (E. 3). Immissionen von Sportanlagen: Einzelfallbeurteilung nach Art. 15 USG (E. 4)