Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Bei einer erheblichen Verschuldung führt ein Erlass der Steuern nicht zu einer langfristigen und dauernden Sanierung der wirtschaftlichen Lage der betroffenen Personen. Der Steuererlass würde nur den übrigen Gläubigern zugutekommen. Aus diesem Grund ist es dem Staat nicht möglich, auf den Bezug der Steuern zu verzichten (E. 4).