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Der gänzliche Ausschluss der Privatklägerschaft von der Einvernahme der beschuldigten Person lediglich gestützt auf ein nicht näher begründetes Arztzeugnis schränkt die Teilnahmerechte der Privatklägerschaft in einem Strafverfahren wegen Ehrverletzungsdelikten übermässig ein (E. 5.2) OGE 51/2021/7 vom 10. August 2021 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht