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Nr. 51/2020/39

Kostenfolgen bei gerichtlicher Beurteilung der Gültigkeit eines Strafbefehls – Art. 354 Abs. 3, Art. 428 Abs. 1 und Art. 426 Abs. 1 Satz 1 StPO.

Schaffhausen · 2020-08-11 · Deutsch SH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Strafbefehl und gerichtliche Beurteilung bilden im Fall der Einsprache eine Einheit, die insgesamt als Verfahren erster Instanz bezeichnet werden kann. Es gelangen deshalb die Bestimmungen über die Verlegung der Kosten im Rechtsmittelverfahren nicht zur Anwendung (E. 4.1).