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Im Rahmen der rechtmässigen Amtshilfe i.S.v. Art. 448 ZGB ist ein Verstoss gegen die Verschwiegenheitspflicht nach Art. 320 StGB gerechtfertigt und eine Entbindung entfällt (E. 3.4).
Amtsgeheimnis; Weiterleitung von Patientenakten; Nichtanhandnahme der Strafuntersuchung – Art. 443 Abs. 2 und Art. 448 Abs. 4 ZGB; Art. 320 Abs. 1 StGB; Art. 310 Abs. 1 lit. a StPO.
Im Rahmen der rechtmässigen Amtshilfe i.S.v. Art. 448 ZGB ist ein Verstoss gegen die Verschwiegenheitspflicht nach Art. 320 StGB gerechtfertigt und eine Entbindung entfällt (E. 3.4).