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Nr. 51/2016/33

Legitimation der Staatsanwaltschaft zur Anfechtung von Haftentscheiden – Art. 222 StPO.

Schaffhausen · 2016-07-19 · Deutsch SH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Kein Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen einen Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts, mit welchem die von der Staatsanwaltschaft beantragte Anordnung der Untersuchungshaft nur zeitlich verkürzt bewilligt wurde.