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Art. 274 Abs. 2 und Art. 279 Abs. 1 StPO. Tod des Angeklagten nach der mündlichen Urteilseröffnung, aber vor der Zustellung des schriftlichen Urteilsdispositivs
Nr. 51/2000/24
Art. 274 Abs. 2 und Art. 279 Abs. 1 StPO. Tod des Angeklagten nach der mündlichen Urteilseröffnung, aber vor der Zustellung des schriftlichen Urteilsdispositivs