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Kriterien und Vorgehensweise bei der Prüfung eines Härtefalls im Rahmen der obligatorischen Landesverweisung (E. 9.4 – 9.7). Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS; E. 9.8).
Obligatorische Landesverweisung; Härtefallprüfung – Art. 66a Abs. 2 StGB.
Kriterien und Vorgehensweise bei der Prüfung eines Härtefalls im Rahmen der obligatorischen Landesverweisung (E. 9.4 – 9.7). Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS; E. 9.8).