opencaselaw.ch

Nr. 40/2020/45

Prozesskostenverteilung bei der Klage auf Anfechtung der Vermutung der Vaterschaft – Art. 106 Abs. 1 und Art. 107 Abs. 1 lit. c ZPO.

Schaffhausen · 2021-03-30 · Deutsch SH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Ein Abrücken von der Kostenverteilung nach Unterliegerprinzip (Art. 106 Abs. 1 ZPO) bedarf auch in familienrechtlichen Verfahren besonderer Gründe (E. 4.2.1). Die gesetzliche Parteirollenverteilung bei der Klage auf Anfechtung der Vermutung der Vaterschaft allein begründet keine Ausnahme von Art. 106 Abs. 1 ZPO (E. 4.2.2). OGE 40/2020/45 vom 30. März 2021 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht