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Nr. 30/2023/22

Nr. 30/2023/22 – Kindesschutzrechtliche Abklärungen gegenüber Pflegeeltern; Beistandschaft; Vertretungsmacht der Pflegeeltern – Art. 306 Abs. 2 und 3, Art. 307 und Art. 308 ZGB; Art. 10 Abs. 3 PAVO.

Schaffhausen · 2025-03-28 · Deutsch SH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Ordnet die KESB für Pflegeeltern eine Sozialabklärung an, welche sich v.a. auf Eigenschaften bezieht, die für den Erhalt einer Pflegebewilligung vorausgesetzt werden, kann darin kein nicht wiedergutzumachender Nachteil erblickt werden (E. 1.3). In einem Kindesschutzverfahren können die Pflegeeltern weder die sorgeberechtigten Eltern noch die Kinder vertreten, wenn gerade Gegenstand der Abklärungen ist, ob die Pflegeeltern das Kindeswohl zu gewährleisten vermögen und das Dauerpflegeverhältnis weiterhin bewilligt werden kann (E. 3 und 4). OGE 30/2023/22 vom 9. April 2024 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht