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Nr. 10/2023/3

Nr. 10/2023/3 – Simulation – Art. 18 Abs. 1 OR.

Schaffhausen · 2024-06-28 · Deutsch SH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Wer sich auf die Simulation eines Rechtsgeschäfts beruft, trägt dafür die objektive und subjektive Beweislast. Die Würdigung der verschiedenen Beweismittel (u.a. Verträge, WhatsApp- und E-Mail-Korrespondenz, Zahlungseingänge, Parteibefragungen) führt zum Ergebnis, dass das Rechtsgeschäft, gestützt auf welches geklagt wurde, simuliert und damit unwirksam ist (E. 4 ff.). OGE 10/2023/3 vom 28. Juni 2024 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht