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Entscheide über die Leistung eines Kostenvorschusses sind selbstständig mit Beschwerde anfechtbar und können nicht erst mit dem Endentscheid angefochten werden (E. 2.2). Bei juristischen Laien ist aber vorauszusetzen, dass der Entscheid über die Leistung eines Kostenvorschusses eine Rechtsmittelbelehrung enthält (E. 2.3). OGE 10/2023/15 vom 30. August 2024 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht