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Wird innerhalb der Nachfrist nach Art. 101 Abs. 3 ZPO ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt, ist bei dessen Abweisung nur noch eine letzte Nachfrist zu gewähren (E. 2).
Nachfrist zur Leistung des Kostenvorschusses – Art. 101 Abs. 3 ZPO.
Wird innerhalb der Nachfrist nach Art. 101 Abs. 3 ZPO ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt, ist bei dessen Abweisung nur noch eine letzte Nachfrist zu gewähren (E. 2).