Art. 176 i.V.m. Art. 163, 185, 265 und 298 ZGB
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
- Obhut: Die vereinbarte Regelung ist nicht als alternierende Obhut zu qualifizieren (E. III.2).
- Kinder- und Ehegattenunterhalt: Unterhaltsbeginn auf Trennungszeitpunkt festzulegen: kein Nachweis, dass bereits gesamter Unterhalt gedeckt wurde (E. III.3).
- Hypothetische Einkommen beim Ehemann (freiwillige erhebliche Einkommensreduktion) und bei der Ehefrau (E. III.4.a und 4.b).
- Bedarf: Kosten Fremdbetreuung durch Nanny (Arbeitszeiten Mutter; E. III.4.d/gg)
- Sparquote: Amortisation Hypothek, Einzahlung auf Säule 3a, Erhöhung von Wertschriften und Guthaben (E. III.5).
- Plafonierung Unterhalt bei Ehefrau und Kindern (E. III.6.a/bb f.; 6.c/bb).
- Anrechnung von bereits geleisteten Zahlungen an den Unterhalt (E. III.7).
- Gütertrennung per Trennungszeitpunkt verneint (E. III.8).
- Pflicht des Ehemanns zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses statt Auferlegung der gesamten Kosten an ihn (E. III.9) (Kantonsgericht, Einzelrichter im Familienrecht,
19. Dezember 2024, FS.2022.19/20-EZE2). Entscheid siehe PDF.