opencaselaw.ch

VZ.2007.6

St. Gallen · 2007-02-15 · Deutsch SG

Art. 254 ff. ZPO (sGS 961.2); Art. 56 Abs. 3 GerG (sGS 941.1) Anordnungen eines Kreisgerichtspräsidenten betreffend die Zulassung von Ergänzungsfragen sowie die Einverlangung eines weiteren Beweiskostenvorschusses stellen Zwischenentscheide dar, welche mit Rechtsverweigerungsbeschwerde nur angefochten werden können, wenn das Zuwarten mit der Geltendmachung der Rügen bis zum Berufungs- oder Rekursverfahren für den Beschwerdeführer einen nicht wieder gutzumachenden oder immerhin erheblichen Nachteil zur Folge hätte. Kein solcher Nachteil im vorliegenden Fall. Soweit dem Kreisgerichtspräsidenten im Hinblick auf die von ihm getroffenen Anordnungen Befangenheit vorgeworfen wird, bringt der Beschwerdeführer hierfür keinerlei Begründung vor. Abweisung der Beschwerde, soweit auf sie eingetreten werden kann (Kantonsgericht St. Gallen, Präsident der III. Zivilkammer, 15. Februar 2007, VZ.2007.6).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 15.02.2007 VZ.2007.6

Art. 254 ff. ZPO (sGS 961.2); Art. 56 Abs. 3 GerG (sGS 941.1) Anordnungen eines Kreisgerichtspräsidenten betreffend die Zulassung von Ergänzungsfragen sowie die Einverlangung eines weiteren Beweiskostenvorschusses stellen Zwischenentscheide dar, welche mit Rechtsverweigerungsbeschwerde nur angefochten werden können, wenn das Zuwarten mit der Geltendmachung der Rügen bis zum Berufungs- oder Rekursverfahren für den Beschwerdeführer einen nicht wieder gutzumachenden oder immerhin erheblichen Nachteil zur Folge hätte. Kein solcher Nachteil im vorliegenden Fall. Soweit dem Kreisgerichtspräsidenten im Hinblick auf die von ihm getroffenen Anordnungen Befangenheit vorgeworfen wird, bringt der Beschwerdeführer hierfür keinerlei Begründung vor. Abweisung der Beschwerde, soweit auf sie eingetreten werden kann (Kantonsgericht St. Gallen, Präsident der III. Zivilkammer, 15. Februar 2007, VZ.2007.6).

St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) Saint-Gall Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) San Gallo Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)