Art. 264 OR (SR 220). Die vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts bedeutet nicht automatisch die konkludente Genehmigung einer ausserterminlichen Kündigung und beendet damit das Mietverhältnis nicht. Der Mieter gerät durch vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts in Annahmeverzug und ist weiterhin verpflichtet, den Mietzins bis zum Vertragsende zu leisten, ausser er erfüllt zur Rückgabe alle weiteren Voraussetzungen des Art. 264 OR) Kantonsgericht, Präsident der III. Zivilkammer, 20. Dezember 2006, VZ.2006.47).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 20.12.2006 VZ.2006.47
Art. 264 OR (SR 220). Die vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts bedeutet nicht automatisch die konkludente Genehmigung einer ausserterminlichen Kündigung und beendet damit das Mietverhältnis nicht. Der Mieter gerät durch vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts in Annahmeverzug und ist weiterhin verpflichtet, den Mietzins bis zum Vertragsende zu leisten, ausser er erfüllt zur Rückgabe alle weiteren Voraussetzungen des Art. 264 OR) Kantonsgericht, Präsident der III. Zivilkammer, 20. Dezember 2006, VZ.2006.47).
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