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VI-2016/42

St. Gallen · 2016-08-30 · Deutsch SG

Feststellungsverfügung. Anspruch auf Erlass einer richterlichen Feststellungsverfügung über die Rechtmässigkeit eines Freiheitsentzugs bejaht bei Person, die in Ausschaffungshaft genommen, aber aufgrund deren kurzen Dauer von weniger als 96 Stunden nicht gemäss Art. 80 Abs. 2 AuG von Amtes wegen einem Richter vorgeführt wurde (Verwaltungsrekurskommission, Entscheid des Einzelrichters vom 30. August 2016, VRKE VI-2016/42 P).

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Feststellungsverfügung. Anspruch auf Erlass einer richterlichen Feststellungsverfügung über die Rechtmässigkeit eines Freiheitsentzugs bejaht bei Person, die in Ausschaffungshaft genommen, aber aufgrund deren kurzen Dauer von weniger als 96 Stunden nicht gemäss Art. 80 Abs. 2 AuG von Amtes wegen einem Richter vorgeführt wurde (Verwaltungsrekurskommission, Entscheid des Einzelrichters vom 30. August 2016, VRKE VI-2016/42 P).

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