Art. 94 Abs. 1 und Art. 95 VRP (sGS 951.1). Kostenauferlegung. Im vorinstanzlichen Verfahren sind sehr hohe Kosten zu Lasten des Staates generiert und gesprochen worden, die den vom Gesetz vorgegebenen Rahmen bei weitem sprengen. Nachvollziehbare Begründungen sowie Überprüfungen der einzelnen Positionen fehlen. Die rechtlichen Grundlagen sind teilweise fraglich. (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 31. August 2021, V-2020/241).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 31.08.2021 V-2020/241 Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 31.08.2021 V-2020/241 San Gallo Verwaltungsrekurskommission 31.08.2021 V-2020/241
Art. 94 Abs. 1 und Art. 95 VRP (sGS 951.1). Kostenauferlegung. Im vorinstanzlichen Verfahren sind sehr hohe Kosten zu Lasten des Staates generiert und gesprochen worden, die den vom Gesetz vorgegebenen Rahmen bei weitem sprengen. Nachvollziehbare Begründungen sowie Überprüfungen der einzelnen Positionen fehlen. Die rechtlichen Grundlagen sind teilweise fraglich. (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 31. August 2021, V-2020/241).
St.Gallen Verwaltungsrekurskommission Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission San Gallo Verwaltungsrekurskommission Kindes- und Erwachsenenschutz