opencaselaw.ch

V-2018/55 P

St. Gallen · 2018-05-03 · Deutsch SG

Art. 446 in Verbindung mit Art. 314 Abs. 1 ZGB (SR 210). Anordnung einer Begutachtung über die psychische Gesundheit eines Elternteils. Da es sich bei der Anordnung einer psychiatrischen Abklärung um einen relativ schweren Eingriff in die persönliche Freiheit und Integrität der betroffenen Person handelt, vermag ein schwelender Dauerkonflikt zwischen den Eltern und der Schule – trotz all seiner negativen Auswirkungen – die Anordnung eines Gutachtens allein nicht zu rechtfertigen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 3. Mai 2018, V-2018/55 P).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

St.Gallen Verwaltungsrekurskommission 03.05.2018 V-2018/55 P Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission 03.05.2018 V-2018/55 P San Gallo Verwaltungsrekurskommission 03.05.2018 V-2018/55 P

Art. 446 in Verbindung mit Art. 314 Abs. 1 ZGB (SR 210). Anordnung einer Begutachtung über die psychische Gesundheit eines Elternteils. Da es sich bei der Anordnung einer psychiatrischen Abklärung um einen relativ schweren Eingriff in die persönliche Freiheit und Integrität der betroffenen Person handelt, vermag ein schwelender Dauerkonflikt zwischen den Eltern und der Schule – trotz all seiner negativen Auswirkungen – die Anordnung eines Gutachtens allein nicht zu rechtfertigen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 3. Mai 2018, V-2018/55 P).

St.Gallen Verwaltungsrekurskommission Saint-Gall Verwaltungsrekurskommission San Gallo Verwaltungsrekurskommission Kindes- und Erwachsenenschutz